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BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52 |
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1955, 29
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35
Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem …
Auszug aus BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52
Dazu ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift der nach dem Gesetz hierzu fähigen Personen erforderlich (vgl. u.a. RGZ 126, 257; 151, 82 ff.).Das Reichsgericht hat diesen Fall als Ausnahme vom erwähnten Grundsatz als formgerechte Rechtsmitteleinlegung anerkannt, weil sie "durch die Eigenart des telegrafischen Verkehrs bedingt sei, den man unter den heutigen Verhältnissen für die Abgabe prozessualer Erklärungen nicht mehr ausschließen könne" (RGZ 151, 82 [86]).
- BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52
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Auszug aus BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52
Wie der Senat bereits mehrfach unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts betont hat (GRUR 1954, 107 [109]), würde nur die Vorwegnahme der gesamten Kombination neuheitsschädlich sein, wobei dieselbe Entgegenhaltung sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale des Streitpatents enthalten muß. - BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49
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Auszug aus BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich durch Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 57/49, LM Nr. 1 zu § 31 LVO) für den Bereich des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Reichsgerichts angeschlossen, "da die Erwägungen des Reichsgerichts für dieses Verfahren ebenfalls zuträfen".
- BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
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Auszug aus BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52
Der gleiche Senat hat im Beschluß vom 23. September 1952 (V BLw 3/52, NJW 1953, 25 = LM Nr. 1 zu § 5 Abs. 1 LVR) darüber hinaus die Auffassung des OLG Neustadt a.d. Weinstraße (vgl. NJW 1952, 271 = MDR 1952, 113 [OLG Neustadt an der Weinstraße 06.08.1951 - 3 W 50/51] ) gebilligt, bei telegrafischer Einlegung des Rechtsmittels genüge zur Fristwahrung die fernmündliche Durchsage des Telegrammwortlauts vor Fristablauf durch das Zustellpostamt an eine zur Entgegennahme befugte Person, die über den Wortlaut eine Niederschrift aufzunehmen habe. - BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52
Bei der Ermittlung, ob der vom Beklagten so umgrenzte Lösungsgedanke der Fachwelt durch das Streitpatent als dessen Erfindungsgegenstand offenbart worden ist, ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung von der technischen Vorstellung auszugehen, die sich für den durchschnittlichen, mit seinem Fachwissen ausgestatteten Fachmann aus dem Patentanspruch, erläutert durch die Patentbeschreibung und die beigefügten Zeichnungen, ergibt (Urteil des Senats - I ZR 108/51 - vom 28.10.1952, LM Nr. 7 zu PatG § 6). - RG, 27.11.1929 - I 195/29
1. Muß im Patentstreitverfahren der Berufungsschriftsatz handschriftlich …
Auszug aus BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52
Dazu ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift der nach dem Gesetz hierzu fähigen Personen erforderlich (vgl. u.a. RGZ 126, 257; 151, 82 ff.).
- BGH, 29.05.1962 - I ZR 137/61
Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Überleitung von …
Abs. 1 PatG n.F. bestätigt, dem Verfahren nach der Zivilprozeßordnung oder auch dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1954 - I ZR 168/52 - bei LM Nr. 4 zu § 42 PatG) wesentlich näher als dem Verfahren nach der Strafprozeßordnung.Schließlich hat der erkennende Senat in seinen in einer Patentnichtigkeitssache ergangenen Urteil vom 7. Mai 1954 (I ZR 168/52 bei LM Nr. 4 zu § 42 PatG), das sich mit der Statthaftigkeit fernschriftlicher Rechtsmitteleinlegung befaßt, ebendiesen Rechtsgrundsatz von der Notwendigkeit eigenhändiger Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift im Falle schriftlicher Einlegung des Rechtsmittels seinen Ausführungen vorangestellt.
- BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer
So hat der BGH weitergehend die fernschriftliche Einlegung der Berufung zugelassen, "da die Erwägungen des Reichsgerichts für dieses Verfahren ebenfalls zuträfen" (BGH Beschluß vom 30. Januar 1951 - V BLw 57/49 - LM § 31 LVO Nr. 1; Urteil vom 7. Mai 1954 - I ZR 168/52 - LM § 42 PatG Nr. 4; BGHZ 65, 10) und es bei telegrafischer Rechtsmitteleinlegung ausreichen lassen, wenn der zuständige Beamte des Gerichts die dem Zugang des Ankunftstelegramms vorausgehende fernmündliche Durchsage des Telegrammtextes in Form einer Aktennotiz aufnimmt (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310, 1311). - BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86
Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben
Er hat sie ohne weitere Begründung unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung des I. Zivilsenats (Urt. v. 7. Mai 1954 - I ZR 168/52, LM Patentgesetz § 42 Nr. 4) bejaht (BGHZ 65, 10, 11;… so auch Baumbach/Lauterbach/Albers aaO., § 519 Anm. 1;… Thomas/Putzo, ZPO , 13. Aufl. Anm. 2 c; Borgmann AnwBl. 1985, 196, 197). - BGH, 29.05.1962 - Ia ZR 137/61 Abs. 1 PatG n.F. bestätigt, dem Verfahren nach der Zivilprozeßordnung oder auch dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1954 - I ZR 168/52 - bei LM Nr. 4 zu § 42 PatG) wesentlich näher als dem Verfahren nach der Strafprozeßordnung.
Schließlich hat der erkennende Senat in seinen in einer Patentnichtigkeitssache ergangenen Urteil vom 7. Mai 1954 (I ZR 168/52 bei LM Nr. 4 zu § 42 PatG), das sich mit der Statthaftigkeit fernschriftlicher Rechtsmitteleinlegung befaßt, ebendiesen Rechtsgrundsatz von der Notwendigkeit eigenhändiger Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift im Falle schriftlicher Einlegung des Rechtsmittels seinen Ausführungen vorangestellt.
- BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66
Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren - …
Die Rechtsprechung hat nun allerdings telegraphische und fernschriftliche Rechtsmitteleinlegung zugelassen (RGZ 129, 45, 47; 140, 72, 74; BVerwG 2, 190; BVerwG NJW 1956, 605 = BlPMZ 1956, 230; BGH GRUR 1955, 29; BSG 1, 243), obwohl es nach der Beschaffenheit dieser Nachrichtenübermittlungsverfahren ausgeschlossen ist, daß die dem Gericht zugehenden Rechtsmittelschriften eine eigenhändige Unterschrift tragen.